ABE zulässig?? -
dachi - 06.10.2019
Obeigentlich denkt man, wenn man für alles ne ABE oder eine BE (Betriebserlaubnis) hat, ist man fein raus!
Denkste...oder doch nicht?
Hier mal was zum lesen.
Das die eine die andere nicht aufheben darf........!
Luffi und Auspuff ist ne gute Richtung, aber sonstige Anbauten? Ich weiß nicht!
RE: ABE zulässig?? -
Klausss - 07.10.2019
Irgendwie ein bisschen skurill.
Beim Luffi und Auspuff kann ich das ja noch verstehen, aber Lenkerhöhung und nen Auspuff oder Luffi schon nicht mehr.
Oder du hast Lukas Bremsbeläge und nicht die Originalen drauf dann wird's eintragungspflichtig bei einem Sportauspuff.
Wenn in einer ABE drin steht "original Zustand" darfst du nichts mehr an/verbauen was noch eine ABE benötigt.
Reifen, bei meiner dürfte ich nur "Holzreifen" fahren von Anno tuck, falls es die noch gibt. Dann mit

Unbedenklichkeitsbescheinigung und Lenkererhöhung ist nicht. Die haben doch Eier am wandern.